Die Notfallakte

Die Notfallakte ist eine Zusammenstellung aller wichtigen Unterlagen und Informationen für Ihre Angehörigen im Todesfall bzw. bei schwerer Krankheit in Form eines Dokumentationsordners.

 

Wir wollen Ihnen aber nicht nur eine Sammelmappe an die Hand geben, sondern Sie dazu auffordern, bestehende Regelungen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, gegebenenfalls anzupassen und eventuelle „Vorsorge-Lücken" zu schließen.

 

Letztwillige Verfügungen oder Regelungen über medizinische Versorgung, Vorsorge und Betreuung fehlen häufig ganz.

 

Ziel ist es, in einem einzigen Ordner alle relevanten Vorgänge aus dem privaten und betrieblichen Bereich systematisch zu dokumentieren.

 

Haben Sie schon Antworten auf folgende beispielhaft aufgeführten Fragen:

 

  • Haben Sie ein Testament?
  • Existiert eine Patientenverfügung?
  • Gibt es eine Zusammenstellung Ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten?
  • Haben Sie eine Zusammenstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben?
  • Sind Ihre wichtigen privaten Vertragsverhältnisse übersichtlich zusammen gestellt?
  • Wer hat Konten- und/oder Vorsorgevollmacht?
  • Gibt es einen Notfallbeauftragten in Ihrem Betrieb?
  • Sind die für eine Unternehmensfortführung relevanten Daten schnell zur Hand?

 

 

Wichtig: Selbstverständlich gibt es auch alle Formulare und Checklisten zur individuellen Vervollständigung auf CD-ROM!

Inhaltsverzeichnis Notfallakte
Einen ersten Blick in die Notfallakte können Sie hier werfen!
Inhaltsverzeichnis Notfallakte.pdf
PDF-Dokument [194.6 KB]
Bearbeitungshinweise
Wichtige Hinweise und Tipps zum Füllen der Akte!
1.2 Bearbeitungshinweise.pdf
PDF-Dokument [74.3 KB]
Fach 2 - Persönliche Daten
So einfach können die Formulare am PC ausgefüllt werden!
2.1 Persoenliche Daten.pdf
PDF-Dokument [594.2 KB]

Aktuelles

Haben Sie schon für den Notfall vorgesorgt
Unsere Notfallakte enthält alle zur individuellen Vervollständigung vorbereiteten Formulare und Checklisten für den Notfall.

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Zur Entfernungspauschale bei zwei täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz
22.02.2012 | Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
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