Impressum

Die Steuerberater der Bürogemeinschaft Huß|Wolber und Brand|Pentzold gehören der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstr. 175, 60327 Frankfurt am Main, an.

 

Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:

  • Steuerberatungsgesetz (StBG)
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
  • Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOSt)
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)

Die berufsrechtlichen Regelungen können unter http://www.bstbk.de unter dem Stichwort "Download / Berufsrechtliches Handbuch" abgerufen werden.

 

Für unsere Tätigkeiten gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen.

 

Sitz der Kanzleien:
Auf der Beune 36
64839 Münster
Tel       +49  6071  3 25 44 und 3 13 34
Fax      +49  6071  3 68 48

info@bhw-stb.de

  

Huß|Wolber Steuerberater ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus Steuerberatern.

 

Gesellschafter der Kanzlei Huß|Wolber:
Dipl.-Hdl. Karl-Walter Huß, Steuerberater
Dipl.-Vw. Martina Wolber, Steuerberaterin

 

Für die Gesellschafter der Kanzlei Huß|Wolber besteht bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München, eine Berufshaftpflichtversicherung.

 

Brand|Pentzold Steuerberater ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus Steuerberatern.

 

Gesellschafter der Kanzlei Brand|Pentzold:
Beate Brand, Steuerberaterin
Katja Pentzold, Steuerberaterin

 

Für Frau Beate Brand besteht bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München, eine Berufshaftpflichtversicherung. Frau Katja Pentzold, ist bei der HDI, Schillerstr. 14, Frankfurt am Main, berufshaftpflichtversichert.

 

Verantwortlich im Sinne des § 10 Absatz 3 MDStV:
Martina Wolber, Steuerberaterin

Aktuelles

Infothek

In unserer Infothek finden Sie aktuelle Rechtsprechung, unsere regelmäßigen Newsletter, Merkblätter und unser Formular-Center.

 

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Neues EÜR-Formular für 2010 liegt vor
03.09.2010 | Das Bundesfinanzministerium hat das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2010 vorgelegt. Ob dieses Formular überhaupt von Selbstständigen verwendet werden muss, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.
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