Beate Brand

Steuerberaterin
Beruflicher Werdegang:
1983 Bestellung zur Steuerbevollmächtigten
Freiberufliche Mitarbeit Steuerbüro
Maria M. Becht, Rödermark
1989 Bestellung zur Steuerberaterin
1990 Selbständige Steuerberaterin in Münster
in Bürogemeinschaft mit Steuerberater Karl-Walter Huß
2009 Selbständige Steuerberaterin in Münster
in Bürogemeinschaft mit Huß|Wolber Steuerberater
2010 Partnerin der Sozietät Brand|Pentzold Steuerberater
in Münster in Bürogemeinschaft mit Huß|Wolber
Steuerberater
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Beratung von mittelständischen Unternehmen
- Betreuung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten, Pflegebuchführungsverordnung
- Erstellung privater Steuererklärungen
E-Mail: brand@bhw-stb.de
Aktuelles
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Unsere Notfallakte enthält alle zur individuellen Vervollständigung vorbereiteten Formulare und Checklisten für den Notfall.
03.02.2012 | Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden, wenn die Eltern Steuerschulden haben, entschied das Hessische Finanzgericht.
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